Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- Mit Nutzen verkaufen. — Der Drang zum Nutzen. — Die Erzielung von Nutzen ist eine moralische Pflicht der Unternehmungen. — Die weise Verwendung des Nutzens..- II. Von den Rückstellungen.- Die Kunst des Sparens bei den Menschen und Tieren. — Die Gesellschaften müssen Teile des Gewinnes im Unternehmen belassen..- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- 1. Nutzen. — 2. Betriebsüberschuß. — 3. Bruttogewinn. — 4. Reingewinn. — 5. Abschreibungen. — 6, Rückstellungen. — 7. Rücklagen..- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- Gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Geschäftsberichte und Bilanzen. — Offene Rückstellungen und Rücklagen in den Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen. — Tilgung von Aktien. — Rückstellungen zu Wohlfahrtszwecken. — Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Elektrizitätswerkes Straßburg in Hinsicht auf die Rückstellungen und Rücklagen. — Rückstellungen und Steuerfiskus. — Rückstellungen und Handelsblätter. — Eingriffe des Gesetzgebers bezüglich der Rückstellungen. — Rückstellungen sind nötig zur finanziellen Gesundheit und inneren Erstarkung der Gesellschaften. — Rücklagen sind zinsfreies und verpflichtungsfreies Geld. — Große Rücklagen sind Lebensfragen bei Unternehmungen, die dem Wechselspiel der Zeiten unterworfen sind. — Rücklagen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen. — Als Beispiel die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Frankfurter Lokalbahn A.-G..- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Zulässigkeit der inneren Rückstellungen. — Es wird dabei den Aktionären nichts entzogen. — Hauptvorteil der stillen Rücklagen ist die leichte Greifbarkeit. — Ausgleich von Dividendenschwankungen. — Beispiel von Bildung stiller Rücklagen bei einer Straßenbahn. — Der Steuerfiskus wird nicht benachteiligt..- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. — Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. — Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. — Bilanzklarheit und -Wahrheit. — Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. — Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. — Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. — Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. — Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- Genehmigung und Verträge über die Dauer und den Heimfall der Unternehmungen. — Verlust bei der Übergabe des Werkes an den Dritten. — Gesetz und Anlagetilgungsfonds..- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- Das Elektrizitätswerk geht kostenlos in den Besitz der Gemeinde über. — Bilanz am Tage vor der Übergabe. — Der Kapitaltilgungsfonds ist kein Fonds, sondern eine Bindung von Vermögensteilen. — Eigene Gelder. — Greifbare Mittel und Vorräte. — Bilanz am Tage nach der Übergabe. — Durchführung der Liquidation. — Zwischenbilanz vor Auflösung der Gesellschaft und Gewinn- und Verlustrechnung. — Endgültige Liquidationsbilanz..- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- Mathematische Entwicklung. Die Rücklage muß mindestens so groß sein wie der Verlust, der bei Übergabe des Werkes eintritt..- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- A. Übergang oder vorzeitiger Auskauf. — 1. Freihändiger Verkauf. — 2. Übergang des Unternehmens beim Erlöschen der Genehmigung. — Kostenloser Heimfall. — Teilweiser Heimfall. — Heimfall mit Entschädigung. — Schätzungswert. ä Vertreibung, — Schlichtes Erlöschen der Genehmigung. — B. Auskauf..- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- 1. Allgemeine Grundlagen. — 2. Mathematische Grundlagen. — Rücklagen ohne Verzinsung. — Rücklagen mit Verzinsung. — Die mathematische Ratenrechnung. — Die Rechnung unter Benutzung von Ratentafeln. — 3. Praktische Rechnungsweisen. — I. Fall: Das zu tilgende Kapital bleibt für die ganze Dauer unverändert. — Erste Rechnungsweise. — Zweite Rechnungsweise. — II. Fall: Das zu tilgende Kapital bleibt für die ganze Dauer unverändert, es ist aber ein Tilgungsfonds bereits vorhanden. — Lösung nach der zweiten Rechnungsweise. — III. Fall: Das zu tilgende Kapital ändert sich während der Tilgungszeit. — Lösung nach der zweiten Rechnungsweise..- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Erstes Beispiel: Das zu tilgende Anlagekapital bleibt während der ganzen Dauer der Genehmigung unverändert; mit Tilgungsplan. — Zweites Beispiel: Das zu tilgende Anlagekapital ändert sich während der Dauer der Genehmigung. — Drittes Beispiel: Es ist ein — allerdings nicht richtig — berechneter Kapitaltilgungsfonds vorhanden, es sind für die Bemessung der Tilgungsraten nicht nur die Heimfalls-, sondern auch die Auskaufsbestimmungen zu berücksichtigen. — Elektrizitätswerk mit Konzession im Stadtgebiet und anders lautender Konzession im Überlandbezirk. — Finanzielles. — Heimfallbestimmungen. — Auskaufsbestimmungen. — Rückstellungen unter Berücksichtigung des Heimfalles. — Verhältnis zur Stadt. — Verhältnis zu den Kreisen. — Rückstellung unter Berücksichtigung des Auskaufs. — Verhältnis zur Stadt. — Verhältnis zu den Kreisen..- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- a) Verschleiß. — Laufende Unterhaltung und Erneuerung. — b) Veraltung durch den Fortschritt der Technik. — c) Katastrophen. — d) Die Erneuerung von wichtigen Teilen..- II. Die Rücklagen für Erneuerungen (Erneuerungsfonds).- Rechtzeitige Beschaffung der Mittel für die Erneuerung. — Der Erneuerungsfonds entspricht eigentlich nicht der Wertverminderung, sondern sammelt die Mittel zur Erneuerung abgängiger Teile an. — Bemessung der jährlichen Einlage in den Erneuerungsfonds, abhängig von den Kosten des Ersatzes und der Lebensdauer. — Der Erneuerungsfonds darf nicht zur eigentlichen Unterhaltung herangezogen werden. — Der Altwert. — Der Anlagekapitaltilgungsfonds kann den Erneuerungsfonds nicht ersetzen, — Zinsen werden dem Erneuerungsfonds nicht zugeschlagen..- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Überraschende Fortschritte der Technik. — Billige Erneuerungskosten neuer Teile im Vergleich zu alten Teilen. — Entfernung unnütz gewordener Teile. — Entgegenstehende vertragliche Bestimmungen. — Heranziehung des Anlagekapital-Tilgungsfonds zum Ausgleich der Bilanzverluste durch Entfernung abgängiger Teile. — Die Auswechslung abgängiger Teile durch neue soll auf dem Wege der Erneuerung und nicht durch Aufwendung neuen Kapitals erfolgen. — Der Erneuerung abgängiger Teile stehen keine Vertragsbestimmungen entgegen. — Belehrung des Übernahmeberechtigten..- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- Der Verschleiß der Straßenbahneinrichtungen ist augenfälliger als bei Elektrizitätswerken. — Den verschiedenartigen Verhältnissen der einzelnen Unternehmungen wird Rechnung getragen. — Erneuerung wichtiger und kostspieliger Bestandteile einzelner Anlageteile aus Mitteln des Erneuerungsfonds zulässig..- II Der Oberbau.- Das Gleis wird auch ohne Benutzung unter dem Einfluß der Zeit zerstört, — Einfluß des Klimas, — Einfluß der Benutzung, — Rechnungsmäßige Trennung des zerstörenden Einflusses der Zeit und der Benutzung. — Ermittlung der Formel für die Rückstellung zum Erneuerungsrungsfonds, — Beispiel. — Berücksichtigung der Anhängewagen. — Schaubild, — Besondere Behandlung der Kurvengleise. — Verbesserung der Stöße. — Besondere Berechnung für teures Pflaster..- III. Die Oberleitung.- 1. Kosten der einzelnen Teile der Oberleitung. — Die Oberleitung bildet nur einen kleinen Teil der Herstellungskosten. — a) Masten. — b) Arbeitsdraht. — c) Isolations- und Befestigungsmaterial. — 2. Anteil der Kosten für 1 km Oberleitungsanlage. — 3. Altwert der einzelnen Teile. — 4. Lebensdauer der einzelnen Teile. — 5. Erneuerungseinlage. — Holzmasten. — Vergleich einer Oberleitung mit Eisenmasten und einer solchen mit Holzmasten..- IV. Die Wagen.- 1. Motorwagen. — Veraltung durch Benutzung und Ansprüche des Publikums. — Zerstörende Einflüsse. — Altwert. — Fahrleistung. — Berechnung der Rückstellungen zum Erneuerungsfonds in Abhängigkeit von der Benutzung. — 2. Anhängewagen. — Längere Lebensdauer. — Einlage in den Erneuerungsfonds. — Hilfswagen..- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- Werkzeugmaschinen in Straßenbahnwerkstätten weniger benutzt als in Fabriken. — Geringe Gefahr der Veraltung. — Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften..- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- 1. Oberirdische Speiseleitung. — Fast unbeschränkte Lebensdauer. — Hoher Altwert. — Rückstellungen. — 2. Unterirdische Speiseleitungen. — Hoher Altwert. — Rückstellungen..- VIII Anwendungsbeispiele.- Beispiel a): Straßenbahn in der Großstadt. — Beispiel b): Überlandbahn. — Berechnung der Rücklagen..- IX. Vorschriften der Behörden.- Ausführungsanweisung zum Preußischen Kleinbahngesetz. — Vorschriften des Schweizerischen Eisenbahndepartements für Straßenbahnen. — Vergleich der schweizerischen Vorschriften mit den Angaben des Buches..- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- A. Gleis. — B. Oberleitung. — C. Wagen. — D. Werkstätte. — E. Gebäude. — F. Speiseleitung. — oberirdische Speiseleitung — unterirdische Speiseleitung..- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- 1. Vorbemerkungen. — Übersicht über die verschiedenen Antriebsweisen von Wärmekraftanlagen. — Gesamterneuerung der ganzen maschinellen und elektrischen Anlagen. — Einfluß des Altwertes. — Gebäude. — 2. Ermittlung der Rückstellungen. — a) Maschinen-und Kesselhaus. — Möglichkeit vorzeitiger Veraltung. — b) Maschinelle und elektrische Einrichtungen. — Trennung des Einflusses der Veraltung von dem Einfluß des Gebrauches. — Ermittlung der Formel für die Rücklagen unter dem gleichzeitigen Einfluß der Veraltung und des Gebrauches. — Beispiel. — Schaubild. — Dampfmaschinen..- II. Wasserkraftwerke.- Lange Lebensdauer gut gebauter Wasserwerksanlagen. — Getrennte Behandlung der festen und beweglichen Teile. — Schwierige begriffliche Trennung der Rückstellungen für Erneuerung von den Kosten der Unterhaltung. — 1. Wehre. — Feste Wehre. — Bewegliche Wehre und Wehrmechanismen. — 2. Tunnels und Stollen. — 3. Offene Kanäle und Gräben. — 4. Wasserkammer und Wasserschloß. — 5. Rohrleitung. — Fundamente und metallischer Teil. — 6. Kraftwerksgebäude. — 7. Turbinen. — 8. Elektrische Anlagen. — Maschinen und Schalteinrichtungen..- III. Kleine Kraftwerke.- Schwindende Bedeutung. — Kleine Werke mit Wasserkraft oder Stromerzeugung im Nebenbetriebe oder aus Abfällen. — Reservemaschinen bei Anschluß an Großwerke. — Unwirtschaftlichkeit alter Maschinen..- IV. Grundstücke.- Grundstücke bedürfen keiner Erneuerung. — Ausnahmsweise sind jedoch Anlageteile zu erneuern, die auf Grundstückskonten gebucht sind; Entwässerungen, Wege, Stützmauern, Einzäunungen. — Abschreibungen auf Grundstücke wegen Überteuerung oder Ausbeute..- V. Gebäude.- Eigentliche Betriebsgebäude. — Andere Gebäude..- VI. Oberirdische Leitungen.- 1. Vorbemerkungen. — Trennung der Herstellungskosten nach dem Aufwand für Kupfer, Eisenmasten, Holzmasten und Zubehörteile. — Verschiedener Altwert und Lebensdauer. — 2. Hochspannungsfernleitung. — a) Kupfer. — Lange Lebensdauer, daher kleine Rückstellungen. — b) Eiserne Masten. — c) Holzmasten. — Angaben über Lebensdauer von Holzmasten. — d) Zubehörteile. — Bei Mittelspannungsleitungen und Hochspannungsleitungen. — 3. Niederspannungsleitungen. — a) Kupfer. — Verhältnismäßig frühzeitiges Eintreten des Veraltens von eingebauten Kupferleitungen durch Belastungsänderung. — b) Eiserne Masten und eiserne Stützpunkte. — c) Holzmasten. — d) Zubehörteile. — 4. Aluminiumleitungen. — Möglicher Preissturz des Aluminiums und frühzeitige Zerstörung. — 5. Eiserne Leitungen. — Geringe Lebensdauer..- VII. Die unterirdischen Leitungen.- a) Niederspannungskabel. — b) Hochspannungskabel. — Auswechslung von Kabeln..- VIII. Die Transformatorenstationen.- Wenig einheitliche Formen. — 1. Transformatorenstationen für hohe Spannungen. — Haupttransformatorenstationen. — a) Gebäude. — Vorzeitige Veraltung. — b) Transformatoren. — Starke Inanspruchnahme der Isolationsstoffe. — Hoher Altwert. — Rückstellungen. — c) Schalteinrichtungen. — 2. Transformatorenstationen für Mittelspannungen. — Veraltung durch Belastungszunahme. — Möglichkeit der Auswechslung. — Maststationen. — Transformatorenöl. — Beschädigung durch Überspannung..- IX. Zähler.- Rasche Veraltung früherer Zähler. — Billige Beschaffungskosten neuer Zähler. — Bilanzverluste durch Auswechslung alter Zähler. — Außergewöhnliche Abschreibungen auf alte Zähler. — Rückstellungens..- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- Zweifelhafte Eigentumsrechte. — Zweifelhafte Bilanzwerte. — Rasche Abschreibungen..- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Durchrechnung der Rückstellungen für ein Wasserkraftwerk mit Dampfwerk, welches zunächst als Reserve dient. — Berechnung der Rückstellungen zum Erneuerungsfonds und der Abschreibungen. — Zusammenfassung der Rückstellungen der einzelnen Anlageteile..- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. — Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. — Vorschriften der Behörden. — Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. — Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. — Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. — 1. Anlagetilgungsfonds. — Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. — Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. — 2. Erneuerungsfonds. — Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. — Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. — 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. — Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. — Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. — 4. Tilgung von Obligationen. — Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. — Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. — Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. — Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. — Staatssozialistischer Zug. — Feindschaft gegen die Unternehmer. — Pflichtversäumnisse der Unternehmer. — Verhandlungen über Auskaufspreis. — Unerfreuliche Erscheinungen. — Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. — Sachverständige. — Schiedsgerichte. — Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. — Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.